Nicht-EU/EFTA Studierende
Praktika
Sie ben?tigen eine Arbeitsbewilligung für ein Praktikum.
- Eine Arbeitsbewilligung erhalten Sie nur, wenn das Praktikum im Rahmen des Studiums verpflichtend ist bzw. Leistungen für das Studium angerechnet werden k?nnen. Falls dies der Fall ist, kann Ihnen Ihre Studienadministration eine Best?tigung ausstellen.
- Die Organisation, bei welcher Sie das Praktikum absolvieren m?chte, muss beim Amt für Wirtschaft (AWI) mit der oben genannten Best?tigung eine Arbeitsbewilligung für Sie beantragen.
Erwerbst?tigkeit
Sie ben?tigen eine Arbeitsbewilligung, wenn sie in der Schweiz arbeiten wollen.
W?hrend des Semesters k?nnen Sie eine bezahlte Nebenbesch?ftigung von bis zu 15 Stunden pro Woche annehmen. W?hrend der vorlesungsfreien Zeit ist ein Besch?ftigungsumfang von bis zu 100% m?glich.
- Ihr Arbeitgeber muss beim Amt für Wirtschaft (AWI) eine Arbeitsbewilligung für Sie beantragen.
- Dies ist erst m?glich, wenn eine Aufenthaltsbewilligung vorliegt und die Wartezeit (siehe graue Infobox) vorüber ist.
- Bitte wenden Sie sich für eine Best?tigung, dass die Nebenbesch?ftigung Ihr Studium nicht verl?ngert, via E-Mail an uns.
Dieselben Regeln gelten auch, wenn Sie in einem Urlaubssemester eingeschrieben sind oder nach dem Studium eine Aufenthaltsbewilligung für die Stellensuche erhalten.
Wartezeit, bevor eine Arbeitsbewilligung erteilt werden kann:
- Bachelor-Studierende: 6 Monate nach erfolgter Einreise
- Master-Studierende mit Arbeit innerhalb ETH-Departement: keine Wartezeit
- Master-Studierende mit Arbeit ausserhalb ETH-Departement: 6 Monate nach erfolgter Einreise
externe SeiteWeitere Informationen zum Beantragen einer Arbeitsbewilligungcall_made.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Beh?rden.